e.V. Spende – tev-ratingen.org https://www.tev-ratingen.org/tev-ratingen-e-v/e-v-spende.html?view=category&id=9 Fri, 17 May 2024 10:57:02 +0000 Joomla! - Open Source Content Management de-de Seniorenarbeit- Digitalisierung https://www.tev-ratingen.org/tev-ratingen-e-v/e-v-spende.html?view=article&id=15&catid=9 https://www.tev-ratingen.org/tev-ratingen-e-v/e-v-spende.html?view=article&id=15&catid=9 Angebot für Seniorinnen/Senioren - Digitalisierung

Wir wollen, dass alle Menschen die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Sie sollen den digitalen Wandel selbstbestimmt mitgestalten und verantwortungsvoll mit den Risiken der neuen Welt einigermaßen umgehen können.

Viele Ämter/Behörden bzw. Organisationen lassen sich über Internet per online sehr wichtige Dingen oder Termine abwickeln. Selbst die Konsulate Rentensituationen und städtische Angelegenheiten werden immer mehr und mehr per online erledigt. Die Pandemie setzte langsam eine Grenze zwischen Menschen und Behörden. Die meißten Kommunikationen lassen sich andere Art und Weise geregelt. Daher wollen wir in gemütl. Atmosphären im Verein eine PC und Internetkurs für Senioren/Seniorinnen anbieten. Der Kurs beinhaltet max 8 Termine (14-tägiger Turnus) in 4 Monaten. Teilnehmerzahl wegen sozialem Abstand max. 6  Personen.
Wir stellen 4 Geräte zur Verfügung.  Teilnahme kostenlos.
Zeitraum: 01. September bis 31. Dezember 2021
Raum :      Vereinsraum (Mettmannertr. 5- 40878 Ratingen


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Untertitel Mon, 07 Nov 2022 08:58:04 +0000
e.V. Satzung https://www.tev-ratingen.org/tev-ratingen-e-v/e-v-satzung.html https://www.tev-ratingen.org/tev-ratingen-e-v/e-v-satzung.html  

SATZUNG

Türkischer Elternverein Ratingen e.V.

Migranten- und Gesundheitsselbstorganisation (MSO & SHG)

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein wurde nach längeren Vorarbeiten am 16.2.1988 unter dem Namen "Türkischer Elternverein Ratingen" gegründet. Der Sitz des Vereins ist Ratingen. Der Verein soll beim Amtsgericht Ratingen ins Vereinsregister eingetragen werden.

 

§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins

Der Verein fördert neben dem Erhalt der türkischen Kultur die interkulturelle Öffnung besonders in den Aufgabenfeldern;

- der Bildungs- und Erziehungsangebote,

- der Förderungs- und Betreuungsangebote,

- der Gesundheits-Selbsthilfe,

a) Hilfestellung bei der Lösung von Problemen unserer Kinder in der Schule, im Kindergarten, zu Hause sowie Förderung der persönlichen Entwicklung und schulischen Bildung.

b) Förderung des Problembewusstseins und der Lösungskompetenz der Eltern im Bereich der Erziehung und Schulbildung ihrer Kinder. (Durch die gemeinsame Meinungsbildung sollen möglichst einheitliche Entscheidungen erreicht werden.)

c) Wahrung und Förderung der nationalen kulturellen Identität und der positiven kulturellen Einflüsse des direkten Umfeldes unserer Kinder.

d) Es soll erreicht werden, dass unsere Kinder ihre Muttersprache, ihre nationale Identität erlernen bzw. erfahren und dass sie dieses Wissen ausweiten können. Zu diesem Zweck sollen kulturelle Versammlungen und Seminare veranstaltet und somit ermöglicht werden, dass die türkische Tradition und das entsprechende Brauchtum ausgeübt werden kann.

e) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere

 

1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

 

2.Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

 

3.Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

 

4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

f) Den Jungendlichen sollen durch die Aktivitäten des Vereins Räume geboten, in denen sie soziale und kulturelle Anknüpfungspunkte finden können. Sie sollen durch nützliche Veranstaltungen bzw. Beratungen zur persönlichen Entwicklung und zum Berufsleben gestärkt werden.

g) Die internationale Angleichung der Bildungsyteme und gegenseitige Anerkennung der Schulabschlüsse soll angestrebt werden.

h) Damit unsere Kinder sich seelisch und körperlich gesund entwickeln können, werden sportliche Aktivitäten gefördert und unterstützt. Es soll ein Beitrag zur Entstehung, Planung und Durchführung solcher Aktivitäten geleistet sowie die vorhandenen Organisationen in diesem Bereich bei ihrer Arbeit planmäßig gefördert werden.

i) Die Stadtverwaltung, das Jugendamt, die politischen Parteien sowie weitere Organisationen, die sich mit den o. g. Problemen beschäftigen, sollen aufgerufen werden, ihren Beitrag zur Lösung der Probleme zu leisten und mit uns zusammenzuarbeiten.

j) Es soll erreicht werden, dass der muttersprachliche Unterricht an den Schulen angeboten wird, in denen unsere Kinder auch ansonsten unterrichtet werden.

Er soll als versetzungsrelevantes Fach anerkannt und benotet und zu den schulüblichen Unterrichtszeiten abgehalten werden.

k) Es soll erreicht werden, dass Migrantenkinder nicht zu Unrecht auf die Sonderschule geschickt werden und schwache Deutschkenntnisse nicht mehr als Versetzungsgrund zur Sonderschule herangezogen werden dürfen. Insbesondere hier sieht der Verein einen Schwerpunkt seiner Arbeit.

l) Zur Erreichung der aufgezählten Ziele sollen Veranstaltungen, Seminare, Kurse, Bildungsreisen, kulturelle und unterhaltende Angebote vorbereitet und durchgeführt werden. Dies soll die Gemeinsamkeit fördern. Für diese Arbeit sollen alle uns zur Verfügung stehenden Medien im geeigneten Maße Anwendung finden.

m) Der Verein bietet präventive Angebote für Eltern und Heranwachsende zur Pflege und Förderung der Gesundheit sowie Gesundheitswesens und unterstützt türk. Familien mit den behinderten bzw. chronisch erkrankten Angehörigen.

n) " Die Förderung der Inklusion ist ein Leitgedanke des Vereins. Daher werden alle Angebote, Dienst und Leistungen des Vereins  unter Berücksichtigung des barrierefreien Zugangs der Menschen mit und ohne Behinderungen gestaltet und organisiert."

o) Der TEV- Ratingen will im Sinne der Ziele bei der Seniorenarbeit mitwirken und dabei insbesondere die rechtlichen, kulturellen und sozialen Anliegen der älteren Migranten wirksam vertreten und in wirtschaftlichen oder sozialen Fragen unbürokratisch Hilfe leisten.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne der entsprechenden Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953.
  2. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Ziele. Alle eingehenden Gelder und etwaigen Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied euch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Die Ausgaben der Mitglieder für satzungsgemäße Aktivitäten werden ihnen zurückerstattet. Jedoch darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  5. Gemäß § 3 Nr. 26 EstG ist der Vorstand des Vereins berechtigt, eine Person innerhalb der Mitgliedschaft   für ehrenamtliche Tätigkeiten (wie zB. Übungsleitung, Betreuung…) zu beauftragen. Dazu zählen nur gemeinnützige (§52 Abgabenordnung) Tätigkeiten. Der Stundensatz darf nicht über 10 € liegen.

 

§4 Mitgliedschaft

a) Jeder Erziehungsberechtigte, der volljährig ist und der sich mit den Zielen (und der Satzung) des Vereins einverstanden erklärt, kann Mitglied werden.

Andere Personen, die die Ziele des Vereins akzeptieren und nicht Eltern sind, können auch Mitglied werden.

b) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand muss über den Antrag innerhalb von zwei Monaten entscheiden und seine Entscheidung dem Antragsteller schriftlich mitteilen. Die Person, deren Antrag auf Mitgliedschaft angenommen wurde, wird bei der darauffolgenden öffentlichen Versammlung den Mitgliedern vorgestellt.

c) Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod.

d) Die Mitglieder dürfen keine Tätigkeiten ausüben, die mit den Zielen des Vereins unvereinbar sind. Die Mitglieder, die diesem Grundsatz widersprechen, oder einer Organisation angehören, die gegen die Verfassung das türkischen Staates arbeiten oder selbst in diesem Sinne tätig werden, können durch mehrheitlichen Beschluss des Vorstandes, aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Ein Mitglied, das durch den Vorstand von der Mitgliedschaft ausgeschlossen wurde, darf bis zur nächsten Vollversammlung kein Amt führen und keine Funktion ausüben. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung beziehungsweise Stellungnahme gegeben werden.

e) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitglieder-versammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und –fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

f) Der Verein kann durch den Beschluss der Vollversammlung die Ehrenmitglieder ernennen.

 

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

- die Vollversammlung

- der Vorstand und

- der Aufsichtsrat.

a) Die Vollversammlung (Mitgliederversammlung) besteht aus den Vereinsmitgliedern, die in Ratingen und Umgebung wohnen. Sie wählt alle zwei Jahre den Vorstand und den Aufsichtsrat neu.

b) Auf der Mitgliederversammlung haben nur die Mitglieder Stimmrecht. Die Mitglieder, die ihre Beiträge auch am Tage der Mitgliederversammlung nicht voll gezahlt haben, dürfen kein Stimmrecht ausüben. Um auf der Mitgliederversammlung Stimmrecht zu haben, muss ein Mitglied spätestens drei Monate vor der Mitgliederversammlung die Mitgliedschaft beantragt haben und seine Mitgliedschaft gemäß Artikel 4 der Satzung anerkannt worden sein.

c) Der Ort, Tag und die Tagesordnung der Mitgliederversammlung werden mindestens zwei Wochen vorher den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt. Die Mitgliederversammlung kann die vorgeschlagene Tagesordnung ändern oder ergänzen.

d) Die Beschlussfähigkeit bleibt auch dann erhalten, selbst wenn die Mitglieder des Vereins form- und fristgerecht eingeladen bzw. die Mitglieder über öffentliche Presse über die Einladung informiert wurden.

e) Dia Mitgliederversammlung kann auf schriftlichen Antrag des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines Viertels der Mitglieder außerordentlich tagen.

Auf den schriftlichen Antrag des Aufsichtsrates oder eines Viertels der Mitglieder hat der Vorstand die außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

f) Die Mitgliederversammlung wird von einem Präsidium geführt, des aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Protokollführer besteht.

Zu diesem Präsidium dürfen die Mitglieder des Vereinsvorstandes und des Aufsichtsrates nicht gewählt werden.

g) Die Mitgliederversammlung beschließt über

- die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,

- die Entlastung des Vorstandes,

- die Bestellung eines Ausschusses bestehend aus drei Mitgliedern zur Kontrolle der Rechnungen,

- die Wahlen zum Vorstand und Aufsichtsrat,

- die Beschlussfassung der vorliegenden Anträge,

- die Satzungsänderungen,

- die Bestellung eines 3-köpfigen Ausschusses zur Durchführung der Wahlen.

h) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einladung satzungsgemäß erfolgt ist.

 

§ 6 Vorstand

a) Der Vorstand ist das Ausführungsorgan des Vereins. Er setzt sich aus mindestens 5, maximal 7 Personen und 3 Ersatzmitgliedern zusammen. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Aus wie vielen Personen der Vorstand bestehen soll,

bestimmt die Mitgliederversammlung.

Um sich als Kandidat für den Vorstand zu bewarben, muss man mindestens seit 6 Moneten Mitglied des Vereins sein.

b) Die regulären Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Vorstandes werden nach der Reihenfolge der erzielten Stimmzahlen bestimmt, euch wenn nach der Listenwahl gewählt wird.

Wenn die Kandidaten die gleiche Stimmzahl erreichen sollten, werden für diese Kandidaten bei einer erneuten Mitgliederversammlung Neuwahlen durchgeführt.

Ein reguläres Vorstandsmitglied, das aus welchen Gründen auch immer, ein Amt niedergelegt hat, rückt in diesem Fall das Ersatzmitglied mitden meisten auf sich vereinten Stimmen nach.

c) Der Vorstand wird für 2 Jahre in offener Wahl gewählt. Dem Antrag auf geheime Wahl kann zugestimmt werden. Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Kassierer.

d) Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden, falls er nicht anwesend ist, durch seinen Stellvertreter geleitet. Vorstandssitzungen werden nach Bedarf und mindestens alle 15 Tage oder durch Beschluss der vorhergehenden Sitzung durchgeführt. Den Verein vertreten nach außen (BGB §.26) mit gleichen Rechten der Vorsitzende und sein Stellvertreter.

e) Den Verein vertreten nach außen (BGB § 26) mit gleichen Rechten der Vorsitzende und sein Stellvertreter.

f) Aufgaben des Vorstandes

- Die Führung des Vereins nach Zwecken der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung,

- die Führung eines Protokolls bei den Mitgliederversammlungen und deren Erläuterung bei Bedarf,

- nach den gesetzlichen Bestimmungen der BRD und des Landes NRW zu handeln,

- Führung der Mitgliederein- und ausgaben,

- Bestimmung des Inventars,

- Beschlüsse über Aufnahme und Austritt eines Mitgliedes,

- für die Aufgaben des Aufsichtsrates sollen alle erdenklichen Einrichtungen angeboten werden.

- der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich, er kann aber für bestimmte Tätigkeiten eine angemessene Vergütung bekommen.

g) Ein Vorstandsmitglied, das dreimal unentschuldigt fehlt, kann durch den Vorstand seines Amtes enthoben werden.

 

§ 7 Aufsichtsrat

a) Der Aufsichtsrat ist das Kontroll- und Beratungsorgan des Vereins.

Er wird durch die Mitgliederversammlung - wenn nicht anders gewünscht - durch offene Wahl für 2 Jahre gewählt. Das Wahlsystem findet genauso seine Anwendung, wie dies bei der Vorstandswahl der Fall ist. Diese setzt sich zusammen aus drei regulären und zwei Ersatzmitgliedern.

Der Aufsichtsrat wählt seinen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen.

Der Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeiten des Vorstandes und gibt der Mitglieder-versammlung hierüber einen Bericht.

Außer den satzungsgemäßen Aufgaben kann der Aufsichtsrat Vorschläge und Anregungen an den Vorstand geben.

b) Außer in Bedarfsfällen setzt sich der Aufsichtsrat alle sechs Monate zusammen.

c) Ein Aufsichtsratsmitglied, das dreimal unentschuldigt gefehlt hat, kann durch die Mitgliederversammlung seines Amtes enthoben werden.

 

§ 8 Beschlüsse

a) Die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat beschließen mit einfacher Mehrheit, wenn in der Satzung nichts anderes bestimmt wird. Im Fall einer Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.


b) Satzungsänderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung. Die Anwesenheit der absoluten Mehrheit ist für eine Satzungsänderung erforderlich.

 

§ 9 Finanzbestimmungen

Für Ausgaben über EUR 400,00 ist ein Vorstandsbeschluss erforderlich. Die Einnahmen des Vereins bestehen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Erträgen aus den nicht gewinnerzielenden Vereinstätigkeiten.

 

§ 10 Beurkundung von Beschlüssen

Die in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse oder die Vereinsunterlagen sind schriftlich niederzulegen, sie sind vom ersten Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zusammen mit einem zweiten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

 

§ 11 Auflösung des Vereins

11.1 Bei der Auflösung des Vereins darf das Vereinsvermögen und das Bargeld unter den Mitgliedern nicht verteilt werden.

11.2 Um einen Beschluss über die Auflösung des Vereins zu fassen ist der Schriftliche Antrag von einem 1/3 der Mitglieder erforderlich. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer 2/3 Mehrheit

11.3 Im Falle einer solchen Auflösung fällt das Vereinsvermögen und das Bargeld an den Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW, der das Vermögen unddas Bargeld unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder religiöse Zwecke zu verwenden hat.

Hiermit bestätigen wir die Satzung mit dem Anhang aufgeführten Änderungen und Ergänzungen wie oben am 15.04.2013 von Mitgliederversammlung einstimmig abgestimmt worden sind.

Ratingen, den 18.02.2018

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Untertitel Sat, 08 Oct 2022 13:45:12 +0000
e.V. Gemeinnützigkeit https://www.tev-ratingen.org/tev-ratingen-e-v/e-v-gemeinnuetzigkeit.html https://www.tev-ratingen.org/tev-ratingen-e-v/e-v-gemeinnuetzigkeit.html  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TEV - Ratingen e.V. ist  ein eingetragener Verein und gemeinnützig, er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Eine Freistellungsbescheid ist vorhanden.

TEV - Ratingen e.V. finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und aus laufenden Projekten. Dabei spielt Stadt Ratingen als kommunale Förderer eine große Rolle. Wir danken ihnen herzlich.

 Spendenkonto: 42381962 - BLZ:334 500 00

BIC   : WELADED1VEL
IBAN : DE03334500000042381962

 

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TEV kooperiert mit anderen Selbsthilfe-Organisationen und ehrenamtl. Vereinen aus Ratingen, um seine Zwecke besser und sparsam zu realisieren. Dazu möchten wir der Freiwilligen-Börse Ratingen auch herzlich danken.

Wir würden uns sehr freuen, wenn unsere Tätigkeiten geschätzt werden und finanziell durch Spenden bzw. persönlich durch freiwilligen Einsatz  auch von Ihnen unterstützt werden. Durch die Novellierung des Gemeinnützigkeitsrechts sind Spenden für den TEV-Ratingen e.V. bis 200,-- Euro - auch ohne schriftliche Zuwendungsbestätigung durch uns - von der Steuer absetzbar

Oder klicken Sie hier auf Button "Spenden"

Unser Vereinsmitarbeiter sind durch BGW -Berufsgenossenschaft abgesichert.

Aktuelle Freistellung

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Untertitel Sat, 08 Oct 2022 13:42:46 +0000
Ziele der SHG https://www.tev-ratingen.org/selbsthilfe/ziele-der-selbsthilfegruppe.html https://www.tev-ratingen.org/selbsthilfe/ziele-der-selbsthilfegruppe.html  Ziele der TEV - Selbsthilfegruppe (SHG)  

 

yeni logo 2012

Unsere Ziele sind, die Migrantenfamilien mit einer körperlich oder mehrfach behinderten Person zusammenzubringen, Ihre Probleme, Schwierigkeiten,
Sorgen und Belange in einer Gruppe miteinander bzw. individuell zu lösen, weiterzuhelfen.
Die Menschen mit Entwicklungsstörungen gehören auch zu unserer Gesellschaft.
Informations- und Erfahrungsaustausch miteinander sind sehr sehr wichtig und motivationsstärkend.


Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer informieren sich gegenseitig, tauschen Erfahrungen mit gemeinsamen Problemen aus und geben sich praktische Hilfestellung für den Umgang damit. Und alles wird auch bilinguall verlaufen.logo-shg
Die Information, Beratung und Hilfe bezieht sich sowohl auf den Alltag und das unmittelbare Lebensumfeld als auch auf den Umgang mit Professionellen, Behörden usw.
Eine wesentliche „Leistung" der Selbsthilfegruppe ist, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer eher in der Lage sind, ihre Bedürfnisse und Anliegen zu artikulieren und so dazu beitragen, dass das Angebot im Sozial- und Gesundheitsbereich angemessener auf die Bedürfnisse abgestimmt werden kann.

 

Das bedeutet eine qualitative Verbesserung des Gesundheits- und Sozialsystems.

 

Eine Selbsthilfegruppe besteht aus Menschen, die mit den gleichen oder ähnlichen Problemen kämpfen und deshalb im Laufe der Zeit ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Durch den persönlichen Austausch mit „Betroffenen“ wird das Gefühl von Einsamkeit und Isolation gelindert, verschiedene Lösungsansätze, die das eigene Handlungsrepertoire erweitern, werden aufgezeigt

 

Die gedruckte Materialien, Prospekte und Broschüre zu den einzelnen oder allg. Problemen werden besorgt und verteilt.

 

Wir freuen uns endlich sehr, dass auch die Familien mit Migrantenhintergrund einen Plattform im Großraum Düsseldorf bekommen haben.

 

Unser Slogan: Jeder Mensch ist anders - egal ob mit und ohne Behinderung.

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Untertitel Sat, 08 Oct 2022 10:56:23 +0000
e.V. Spende https://www.tev-ratingen.org/tev-ratingen-e-v/e-v-spende.html https://www.tev-ratingen.org/tev-ratingen-e-v/e-v-spende.html  

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Tätigkeiten schätzen und bei uns Mitglied werden. Gemeinsam werden wir stärker.  Sie können uns gerne so helfen;

  1. durch Mitgliedschaft (einfach diesen Antragsformular nebenan ausfüllen, und an uns absenden).  Für Ihren Mitgliedsbeitrag erhalten Sie eine Quittung,
  2. durch Spenden (jede Spende ist herzlich willkommen) Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Geldspenden bis 200€ sind auch ohne Bescheinigung bei Vorlage des Kontoauszugs steuerlich absetzbar.  Eine Bescheinigung ab 200€ Spenden stellen wir für Sie aus. Natürlich sind wir berechtigt Ihnen eine Spendenbescheinigung auszustellen.  Wir sind mit unseren Aufgaben als mildtätig und gemeinnützig anerkannt.
  3. oder durch Sponsoring unserer Angebote bzw. kleine Kurse. Alle Arten von Ihrer Hilfe / Unterstützung sind herzlich Willkommen.
  4. Sie können sich auch gerne ehrenamtlich (freiwillig) bei einigen Aktivitäten beteiligen.

Unser Spendenkonto lautet: 

TEV - Ratingen e.V. 
Sparkasse HRV
IBAN: DE03334500000042381962
BIC: WELADED1VEL

oder per PayPal schnell und einfach mit Paypal Konto

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Untertitel Fri, 07 Oct 2022 12:08:07 +0000
e.V. Impressum https://www.tev-ratingen.org/tev-ratingen-e-v/e-v-impressum.html https://www.tev-ratingen.org/tev-ratingen-e-v/e-v-impressum.html Impre§§um

Angaben gemäß § 5 TMG 

 

Türk. Elternverein Ratingen e.V. 
Gesundheits- und Migrantenselbstorganisation (SHG &MSO)

Mettmannerstr. 5
40878 Ratingen

Telefon : 02102 - 55 129 77 und 78
Telefax : 02102 - 55 129 79
E-Mail : info@tev-ratingen.de
Internet : www.tev-ratingen.de
Mitglied von DPWV in NRW und Türkische Elternföderation


Vorstand:
1. Vorsitzende: Herr H. Ayhan Namli

2. Vorsitzende: Herr Sami Celik

 

Vertreten durch:
Sami Celik

Geschäftsführer

 

Gestaltung und Copyright © der Webseite:

Sami Celik

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Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf
Registernummer: VR 20514

 

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Untertitel Fri, 07 Oct 2022 12:04:10 +0000
Selbsthilfe https://www.tev-ratingen.org/selbsthilfe.html https://www.tev-ratingen.org/selbsthilfe.html  

Kıymetli Vatandaşlarımız,
Sevgili Çocuklar ve Anne-Babalar,

Bizler uzun bir geçmişe sahip Türk Veliler Derneği olmamıza rağmen ancak 2011 yılı başından beri çevremizde yaşayan bedensel ve/veya zihinsel engelli vatandaşlarımıza da kucak açmış bulunuyoruz.

Bu konuda 3 yıla yakın hem sağlık, hem yasal düzenlemeler, hem de buluşma ve boş zamanları beraber geçirmeye yönelik organizasyonlar ve seminerler düzenlemekteyiz. Artık 50 yıldan fazla zamandır yaşamakta olduğumuz bu ülkede kalıcı olduğumuz gerçeğini değiştiremeyiz. Bu da artık bu ülkede diğer insanların (Almanların) başına ne geliyorsa bizlerin de başına gelecek demektir. Bizler bu ülkeye her ne kadar çok sağlam birer insan olarak gelmiş  olsak ta biz Allah'ın yarattığı diğer insanlar gibi etten ve kemikteniz. Yani burada ağır hasta olmamız ve sonucunda engelli kalmamız veya (Allah korusun) bir kaza veya ameliyat sonucu tekrar engelli olmamız gayet normaldir ve kaçınılmaz bir gerçektir. 

Biz diyoruz ki ENGELLİ OLMAK korkulacak veya saklanacak bir durum değildir. 2008 yılında itibaren Birleşmiş Milletler Engelliler için harika yasal düzenlemeler yaptı ve bu sözleşme hemen hemen tüm dünya ülkelerince imzalandı ve yürürlüğe kondu. Bu ülkelerin arasında tabi ki Türkiye ve Almanya da bulunmaktadır.

Sevgili Anne-Babalar, sevgili gençler,  lütfen sizler de diğer aileler gibi kendi aranızda buluşun ve sorunlarınız üzerinde karşılıklı bilgi alış -verişinde bulunun. Artık günümüzde AYIP diye bir kavram engellilik için kullanılmamaktadır ve bu kavram engellilere engel olanlar için kullanılmaktadır.

Biz Türk Veliler Derneği Göçmen Sorunları ve Sağlık Destek Gurubu (TEV - Ratingen e.V.) olarak bu alanda sizlere

Hitap etmekten gurur duyuyoruz ve bu çalışmaların sadece Ratingen’ de kalmayıp tüm NRW eyaleti boyunca, hatta kısa zamanda Almanya çapında yaygınlaşacağına inanıyoruz.

 

Değerli Meslektaşlarımız ve Dernek Yöneticisi Kardeşlerimiz halen etrafınızdaki engelli bireylerimize katkıda bulunmak istiyorsanız lütfen bizlerle irtibata geçin. Bizler her türlü bilgi ve becerilerimizi sizlerle paylaşmaya hazırız.  Bu şansı biz maalesef 6 yıl önce bulamamıştık ve ancak yavaş yavaş yol alabildik.

Umarız en kısa zamanda eyalet ve daha sonra Almanya düzeyinde iyi bir çalışma ağı ve karşılıklı bir iş birliği oluşturabiliriz. Almanya’da on binlerce Sağlık dernekleri var hem de her rahatsızlık için. Ancak Türk veya göçmen kökenli olarak maalesef yarım düzine ancak vardır.

Unutmayın; 

Sağlıklı olmak bizim bir kazanımımız değildir. Allah'ın insanlara bahşettiği bir hediyedir. Ancak bu hediye sonsuza kadar kalmayabilir ve bizlerden her an geri alınabilir.

Yani her insan potansiyel birer engelli adayıdır. Bunu unutmayalım...

Gelin birlik olalım, çalışmaları kolay kılalım..!

 

Sehr geehrte Damen und Herren !
Liebe SHG - Teilnehmer /innen !

 

Unser Verein TEV-Ratingen e.V mit Migrationshintergrund hat als einziger Verein in seiner Region seinen Tätigkeitsbereich auch für behinderte Kinder mit ihren Familien türkischer Herkunft erweitert. In dieser Richtung haben wir zum 1. Mal ab ende 2010 auch die Familien mit Kindern von Entwicklungsstörung wahrgenommen und umgearmt. Durch Herrn Turgut haben wir mit dem LVKM (Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung) kontaktiert, danach kooperiert. Dadurch entstand unsere Selbsthilfegruppe.

 Durch Kontakte mit Herrn Heyland und Frau G. Kall von LVKM haben wir unsere Zusammenarbeit am Anfang des 2011 gestartet.

 

Gemeinsam hatten wir folgende Ausgangspunkte:

a) Praktische Lösungen und konkrete Vorschläge zu Problemen bringen,

b) Bilingualität: Durch zweisprachige Kommunikation werden türk. Familien besser informiert.

c) Durch Erfahrungsaustausch nach dem Selbsthilfeprinzip werden türk. Familien betreut, Familien treffen sich und helfen sich auch gegeneinander.

TEV-Gesundheitsselbsthilfe eröffnet den Zugang zum deutschen Unterstützungssytem, daher spielte er eine Schlüsselrolle für das Tor zum deutschen Sozialsystem, hilft gerne bei Formalitäten…

Mit diesem sehr wichtigen Projekt haben sich unsere Familien und behinderte Teilnehmer jeden Monat am letzten Sonntag des jeweiligen Monats getroffen, und haben gerne an unseren Veranstaltungen teilgenommen. Wir danken unseren Partnern und bleiben weiter in Kontakt.

Und nun am 09.07.2011 fand eine große Veranstaltung für betroffenen Familien und Organisationen zu folgenden Themen statt:

"Bausteine für eine gelingende interkulturelle Selbsthilfe türkischer und deutscher Familien" und "Bilanz eines deutsch-türkischen Gesundheitsselbsthilfeprojektes für Familien mit behinderten Kindern"

Wir danken dem Förderer BKK Nordwest für die Unterstützungen des  Startprpjekts bis Ende 2012 ganz herzlich und hoffen, dass die SHG in Ratingen weiter auf eingenen Füßen stehen werden. Dafür möchten wir  allen für die bisherige und zukünftige Unterstützungen / Kooperationen herzlich bedanken.

 

 

 

 

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Untertitel Fri, 07 Oct 2022 07:36:44 +0000
Aktivitäten https://www.tev-ratingen.org/aktivitaeten.html https://www.tev-ratingen.org/aktivitaeten.html Aktivitäten / Etkinlikler

 

Çocuklar ve Gençlere Yönelik Faaliyetler:

Angebote für Kinder und Jugendliche:

 Nachhilfe

 

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  •  Nachhilfekurse  (Mitglieder) - Bireysel Ders Yardımı
  •  Hausaufgabenbetreuung     - Ev ödevlerine Yardım   1. - 10. Schulklassen - 1. - 10. Sınıflara kadar
  •  Senioren- und Jugendtreff   - Emeklilere ve Gençlere Yönelik Buuşma Günleri - alle 14 Tagen nur freitags
  •  Deutsch für Mitglieder         - Üyelere yönelik Almanca Dil Kursu /Sprachkurs für Mitglieder und Interessenten.
  •  Kochkurs für Mitglieder       - Üyeler icin Yemek Kursu sonntags
  •   Veranstaltungen f. Selbsthilfegruppe // Engelli Aileler -mtl. Treffen

 

Angebote für die Eltern und Erwachsene:

 

  • · 1x jeden 2.Monat Eltern­seminare bzw. Informationsabende zur Stärkung der Erziehungskompetenz (mit Unterstützung des Elternnetzwerkes NRW, eventuell auch Teilnahme einiger Eltern an der "Elternakademie" zu Themen wie: neues Schulgesetz, KiBiz, Schulsystem etc.)
  • · Je nach Bedarf und Anfrage Unterstützung der Eltern im Umgang mit der Schule und anderen Institutionen /die Zusammenarbeit von Eltern und Schule bzw. Erziehern unterstützen und fördern
  • · 1 x im Quartal: Unterstützung der Eltern mit Zuwanderungsgeschichte bei psycho­logischen Fragen durch Referenten
  • · 1x pro Monat Treffpunkt für Eltern mit körperlich und geistig behinderten Kindern
  • · Integrationskurse ♦ Entschuldigungsform für rel. Feste.Feiertage usw...
  •  Frühstück und geselliges Beisammensitzen

  

 

 Günler / Wochentage

 1. zaman dilimi bzw. Förderer

1. Zeitabschnitt 

2. zaman dilimi      

2. Zeitabschnitt                                  

 pazartesi 

Montag 

16:30.-18.00 h Beratung/Hilfe für Senioren bzw. Behind. 

tev-logo

17:30 - 19:00: Tanz- Tamilische Schule

 

 sali

Dienstag

 

 

 

 carsamba

Mittwoch

 gefördert durch  Stadtwappen mit Schrift farbe 1m jpg

 17.00 -18.30 :Hausaufgaben & Nachhilfen 

 persembe

Donnerstag

gefördert durch  Stadtwappen mit Schrift farbe 1m jpg

 17.00 -18.30 : Hausaufgaben & Nachhilfen

 

 cuma

Freitag

 Seniorentreff  2x pro Monat) 18:00 bis 22:00 Uhr

 

 19:00 - 22:00 Uhr

 

cumartesi

Samstag

nach Absprache  09:30 bis 13:30 Uhr:
UNTERRICHT- Tamilische Schule

pazar

Sonntag

Kochkurs

 (In Planung)

 

Ebru Malerei ab 2023
(In Planung)

 

 

11:00-14:00 Uhr: sonntags
Kochkurs: Gesunde Ernährung für Senioren
(In Planung)


Jeden 2. Monat: Info-Veranstaltung / Treffen der Gesundheitsselbsthilfe (Behinderte Familien)

TEV-Ratingen dankt den folgenden Förderern für die Projektunterstützungen:

Stadtwappen Ratingen

am foerderungs logo rgb bmfsfj-dm-logo-webpage-neu

 

      

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Untertitel Fri, 07 Oct 2022 06:59:40 +0000
Verein https://www.tev-ratingen.org/verein.html https://www.tev-ratingen.org/verein.html  

 

Türkischer Elternverein (TEV) Ratingen e.V. wurde im Jahre 1988 gegründet.

 

Der Gründungszweck des Vereins am Anfang war, die Schulprobleme der Migrantenkinder bzw. Eltern zu lösen und Schulerfolge zu fördern. Mit der Zeit vermehrten sich die Probleme und Bedürfnisse der Migranten in Deutschland und unser Verein hat seine Tätigkeitsbereiche auch dementsprechend expandiert.

Unsere Tätigkeiten gehen vom aktuellen Lebensalltag türkischer Kinder und Jugendlicher in der Einwanderungsgesellschaft aus.

Uns ist bekannt, dass die Mehrsprachigkeit und interkulturelle Erziehung, sowie Integration der Migrantenkinder die Grundvoraussetzungen für bessere Bildungschancen und ein friedliches Zusammenleben in gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Toleranz bilden.

Wir sind freiwillige Initiator aus verschiedenen Berufsgruppen wie Hausfrauen, Geschäftsleute berufstätige Damen und Herren, Erziehern, Lehrern, Studenten und Rentnern, die sich für obengenannten Zwecke zusammensetzen. 

 

TEV hat nun sehr gute Zusammenarbeit mit den anderen Migrantenselbstorganisationen (MSO), mit Freiwilligen Börse in Ratingen, mit Caritas, einigen Selbsthilfeorganisationen aus Ratingen, Selbsthilfe- Kontaktstelle Mettmann und mit einigen Bundesverbänden. Diese Aktivitäten kann man leider mit den winzigen Vereinseinnahmen nicht realisieren. Das verdanken wir dem unermüdlichen Engagement vieler Menschen im und außerhalb Verein, die sich mit Leidenschaft und gutem Herz für diese Arbeit einsetzten. Wir danken euch allen.

Der Verein hat zur Zeit große Ausgaben. Um die Ausgaben finanzieren zu können und unseren Mitglieder bzw. Familien aus Ratingen aktvie Hilfen zu leisten, brauchen wir sicherlich mehrere Projekte und noch mehr ehrenamtliches Engagement. Aber wir werden unsere Hoffnung nicht aufgeben und versuchen weiter am Leben zu bleiben. Unser Dank geht hier an die Stadt Ratingen für die Förderung unserer Projekte. Außerdem sind wir angewiesen auf jegliche Spenden und freuen uns drauf, wir stellen gerne auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus. Unser Spendenkonto finden Sie unter dem Menü:T.EV-Ratingen e.V. und dann MITGLIEDSCHAFT (oben).

Für Euere Spende würden wir uns freuen:
Spendenkonto: Sparkasse HRV. - Kto: 42381962 - Blz: 334 500 00
BIC: WELADED1VEL  *  IBAN: DE03334500000042381962

Wenn Sie unsere Arbeit schätzen und uns gerne helfen wollen, freuen wir uns sehr..! Vielen Dank!

Amtsgericht Düsseldorf - Vereinsnr.: VR 20514 

Wir sind Mitglied von DPWV-NRW,  Föderation Türkischer Elternvereine in NRW e.V. und Elternnetzwerk NRW

Folgende Mitglieder wurden im 2023/24 zum neuen Vorstand gewählt:

 

1.      1. Vorsitzende                    Fr.  Gül GÜNAY            
2.      2. Vorsitzender                   Hr. Sami CELIK                      Tel: 0173 - 29 79 0 99
3.      Geschäftsführerin               Hr. Sami CELIK       
4.      Kassenwart:                        Hr. Sami CELIK 

5.     Beisitzer/innen                    Asuman BAKIOGLU, Hanife AYDIN - Fatih AYDIN - Kemal YAMAN - Afife SEN

        Vertreter:     Irfan YILMAZ - Özdemir AKKUS     

 

                                           

 
 
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Untertitel Fri, 07 Oct 2022 06:28:45 +0000